Die Gewinner des Förderprogramms "Zukunftsprogramm Wasserstoff BW" stehen fest: 20 Projekte aus Baden-Württemberg werden durch das Umweltministerium mit rund 26 Millionen Euro gefördert. Ziel ist, die Entwicklung einer Wasserstoffwirtschaft im Land weiter zu fördern und eine schnelle Industrialisierung der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie zu ermöglichen.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wird im Rahmen des "Zukunftsprogramms Wasserstoff BW" (ZPH2) 20 Projekte zu Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien fördern. Die Landesregierung stellt dafür Haushaltsmittel in Höhe von 26,4 Millionen Euro bereit. Startschuss für die Projekte, die durch eine Jury begutachtet und den Zuschlag erhalten haben, ist der 1. Januar 2022.
„Wir stärken mit dem Zukunftsprogramm Wasserstoff BW die Unternehmen und Forschungseinrichtungen im Land, damit sie ihre weltweite Führungsposition bei innovativen Technologien behaupten und ausbauen können“, erklärte Umweltministerin Thekla Walker. Mit der Förderung sollen Unternehmen in Baden-Württemberg dabei unterstützt werden, eine zukunftsfähige Wasserstoffwirtschaft aufzubauen. Im Zentrum steht die industrielle Forschung, um Unternehmen zu ermöglichen, wegweisende Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien zu entwickeln, zu produzieren, anzuwenden und neue Marktanteile zu gewinnen. Als Schlüsseltechnologie für die Energiewende kann Wasserstoff einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten und birgt gleichzeitig große wirtschaftliche Potenziale.
Im Dezember 2020 beschloss die baden-württembergische Landesregierung die Wasserstoff-Roadmap Baden-Württemberg: 29 Maßnahmen sollen Baden-Württemberg als führenden Standort in der Wasserstoff- und Brennstoffzelletechnologie etablieren. Die Roadmap wird durch die Plattform H2BW umgesetzt, die baden-württembergische Kompetenzen und Aktivitäten in diesem Fachbereich bündelt. Das "Zukunftsprogramm Wasserstoff BW" greift Themen der Wasserstoff-Roadmap Baden-Württemberg auf und zahlt auf fünf Bausteine ein:
Quelle: Land Baden-Württemberg