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© Shutterstock / Borislav Bajkic

Förderaufruf zum Zukunftsprogramm Wasserstoff

Mit dem Förderaufruf „Zukunftsprogramm Wasserstoff Baden-Württemberg“ unterstützt das Land mit 26,4 Millionen Euro Unternehmen bei der Entwicklung, Produktion und Anwendung von Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien.

Abgedruckte Grafik mit vereinfachter Darstellung von Wasserstfoff-Molekülen und dem Elementsymbol H2
Der Förderaufruf ermöglicht es Unternehmen innovative Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien zu entwickeln, zu produzieren, anzuwenden und neue Marktanteile zu gewinnen.
© e-mobil BW / KD Busch

Mit dem Zukunftsprogramm Wasserstoff BW unterstützt das Land Unternehmen dabei eine zukunftsfähige Wasserstoffwirtschaft in Baden-Württemberg aufzubauen. Insgesamt stehen dafür 26,4 Millionen Euro bereit. Mit dem Förderaufruf hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft damit begonnen, die Maßnahmen im Rahmen der Wasserstoff-Roadmap Baden-Württemberg umzusetzen.

 

Unterstützung für Unternehmen bei Wasserstoffwirtschaft

Im Rahmen des „Zukunftsprogramms Wasserstoff BW“ werden Unternehmen in Baden-Württemberg mit fünf verschiedenen Förderbausteinen unterstützt. Dabei sollen Unternehmen (beispielsweise Maschinen- und Anlagenbauer, Hersteller, Ausrüster, Zulieferer und Anwender) im besonderen Maße im Fokus stehen.

  • Förderbaustein 1: Industrielle Forschung, Weiterentwicklung und Fertigung
  • Förderbaustein 2: Speicherung und Transport von Wasserstoff
  • Förderbaustein 3: Entwicklung und Anwendung netzunabhängiger mobiler Stromversorgungsanlagen
  • Förderbaustein 4: Weitere Projektideen
  • Förderbaustein 5: Umsetzbarkeitsprüfungen

Den baden-württembergischen Unternehmen wird damit ermöglicht, rasch innovative Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien zu entwickeln, zu produzieren, anzuwenden und neue Marktanteile zu gewinnen. Damit sollen sie ihre führende technologische Position im internationalen Wettbewerb behaupten können.

 

Details zum Förderaufruf

Im Wesentlichen werden mit dem Förderprogramm produzierende Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg gefördert. Zusätzlich sind in den Projektverbünden Hochschulen, Universitäten sowie außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Engineering-Dienstleister und Softwarefirmen zuwendungsberechtigt.

Für den Förderaurfuf gelten folgende Stichtage:

  • Einreichung für die Förderbausteine 1 bis 4 ist der 30.05.2021
  • Einreichung für den Förderbaustein 5 ist der 15.05.2021 (1. Stichtag)
  • Einreichung für den Förderbaustein 5 ist der 15.09.2021 (2. Stichtag)

Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg / Umweltministerium Baden-Württemberg

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