Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure

Um den Wasserstoffbedarf in Baden-Württemberg decken zu können, bedarf es neben internationalen Großprojekten und Importen einer Ergänzung durch dezentrale Wasserstoffproduktion. Die lokale Erzeugung von Wasserstoff mittels Elektrolyse stellt unter anderem für Unternehmen mit dem Potential zur Erzeugung von grünem Strom vor Ort - zum Beispiel durch Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern der Fabrikhalle - eine Option zur klimafreundlichen Energieversorgung dar. Im Prozess von der Beantragung zur Installation einer Elektrolyseanlage wird durch verschiedene Vorschriften und Regelungen mitbestimmt, welche beachtet werden müssen.

Die nachfolgenden Informationen sollen einen grundlegenden Überblick darüber geben, welche Schritte bei der Genehmigung von Elektrolyseanlagen beachtet werden müssen, welche Rechtsgebiete betroffen sind und auf Antragsunterlagen, sowie bestehende Leitfäden und Merkblätter aufmerksam machen.

Genehmigungsverfahren von Elektroyseuren

Die Errichtung und der Betrieb von Elektrolyseuren zur Herstellung von Wasserstoff ist nach derzeitiger Rechtslage genehmigungspflichtig nach dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge - kurz Bundesimissionsschutzgesetz, BImSchG.

Für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Elektrolyseuren in Baden-Württemberg sind die Regierungspräsidien in den jeweiligen Regierungsbezirken zuständig:

Grafische Darstellung von sechs Schritten im Genehmigungsverfahren. Jeder Schritt ist als weißer Kreis auf grüner Fläche dargestellt und mit Pfeilen der Leserichtung nach verbunden.
Verfahrensübersicht, vereinfachte Darstellung.
Plattform H2BW / basierend auf Leitfaden Umweltministerium BW, Anlage 3

Genehmigungsverfahren von Wasserstoff-Tankstellen

Für den Bau und die Inbetriebnahme von Wasserstoff-Tankstellen sind wie im Fall von Elektrolyseuren konkrete Anforderungen zu erfüllen und nachzuweisen. Gemeinsam mit der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate und der Clean Energy Partnership (CEP) hat die Landesagntur e-mobil BW eine Übersicht zu den Anforderungen und relevanten Unterlagen im Genehmigungsverfahren von Wasserstoff-Tankstellen erarbeitet. Das Factsheet ist als alle technischen Anlagen zur Speicherung und Vertanktung sowie Abfüllung von Wasserstoff anwendbar. Grundlage der Zusammenstellung waren Gespräche mit Planern, Errichtern, Betreibern der Wirtschaft sowie Behörden aus verschiedenen Bundesländern.

Rechtliches im Genehmigungsverfahren

Disclaimer: Die Darstellung stellt den Umfang der zu beachteten, betroffenen Rechtsgebiete bei dem Genehmigungsverfahren dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Aufgrund der Vielzahl von einschlägigen Gesetzen und Verordnungen sind zwischenzeitlich gesetzgeberische Änderungen möglich.

Der Leitfaden zu den Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gibt eine umfassende Übersicht über den Ablauf und die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren im Allgemeinen in Baden-Württemberg. Die aktuelle Rechtslage von Bundes- und Landesrecht werden hier ebenso dargestellt.

Die Errichtung und der Betrieb von Elektrolyseuren zur Herstellung von Wasserstoff betrifft mehre Rechtsgebiete, darunter die Folgenden: