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Neues Bundesgesetz schafft Rahmen für Wasserstoff-Kernnetz

Der Bau und Betrieb des deutschlandweiten Wasserstoff-Kernnetzes wird konkreter. Neben dem Antragsentwurf zur Ausgestaltung des Netzes der Fernleitungsnetzbetreiber schafft der Bund mit dem Beschluss eines neuen Gesetzes den regulatorischen Rahmen. Der Beschluss enthält zudem Regelungen zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes.

Wasserstofftank und Elektrolyseur in Weiß mit blauem Schriftzug für "H2"stehen im Freien.
Das Wasserstoff-Kernnetz sieht den Anschluss von lokalen Wasserstoff-Standorten vor.
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Das Bundeskabinett hat das Dritte Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Damit wird ein regulatorischer Rahmen für die zweite Stufe des Wasserstoff-Netzhochlaufs geschaffen. Die erste Stufe bildet der bereits vorgelegte Antragsentwurf zur Ausgestaötung des Wasserstoff-Kernnetzes der Fernleitungsnetzbetreiber, durch den deutschlandweit wesentliche Wasserstoff-Standorte angebunden werden sollen.  In der zweiten Stufe können weitere Wasserstoffverbraucher und -erzeuger sowie Wasserstoffspeicher an ein flächendeckendes, ineinandergreifendes Netz angebunden werden. 

 

Rechtsrahmen für Netzaufbau

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck sieht im Beschluss des Kabinetts einen verlässlichen Rahmen für den Bau und Betrieb des Wasserstoff-Kernnetzes. "Damit erhält unsere Wirtschaft Planungssicherheit für Investitionen in die Dekarbonisierung von Unternehmens- und Produktionsprozessen", so Robert Habeck. Das Wasserstoff-Kernnetz soll deutschlandweit zentrale Wasserstoff-Standorte an eine H2-Infrasrtuktur anschließen. Zugleich bildet das Kernnetz die Grundlage für eine europäisch integrierte Netzinfrastruktur. Der aktuelle Antrag der Fernleitungsnetzbetreiber sieht ein Kernnetz mit rund 9.700 Kilometern Leitungen vor, die zu rund 60 Prozent aus umgestellten Leitungen aus dem bestehenden Erdgasnetz und zu 40 Prozent aus Neubauleitungen bestehen. Die Einspeise- bzw. Ausspeisekapazitäten des Kernnetzes betragen rund 100 Gigawatt bzw. 87 Gigawatt. Der Antragsentwurf ist auf der Webseite des Fernleitungsnetzbetreiber-Verbandes FBN Gas e.V. einsehbar.

 

Entscheidend für Energiewende

Das Kernnetz ist zudem die Voraussetzung, um große Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Anlagen) sowie Gaskraftwerke auf Wasserstoff umzurüsten oder durch neue Wasserstoffkraftwerke zu ersetzen. Mit dem Kernnetz können große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland erreicht und so wesentliche Wasserstoff-Standorte, beispielsweise große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore, angebunden werden. Dieses Kernnetz soll so Ausgangspunkt für eine weitere Beschleunigung der Energiewende in Deutschland sein.

 

Finanzierung des Kernnetzes über Netzentgelte

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Wasserstoff-Kernnetz vollständig über Netzentgelte finanziert und somit privatwirtschaftlich aufgebaut werden soll. Um in den ersten Jahren des Netzaufbaus sehr hohe Entgelte den Wasserstoffhochlauf zu verhindern, sollen die Netzentgelte gedeckelt werden. Dadurch soll eine eventuelle Verzögeurng des Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft vermieden werden.

 

H2-Bedarfe des Landes erfordern zetnahen Anschluss

Wie in den am 9.11.2023 vorgestellten Ergebnissen der H2-Bedarfsermittlung in Baden-Württembegr deutlich wurde, benötigt das Land deutlich früher größere Mengen an Wasserstoff, als bisher angenommen. Für eine bedarfsgerechte Versorgung mit Wasserstoff ist eine zukunftsfetse Infrastruktur Voraussetzung. Mit dem Wasserstoff-Kernnetz liegen nun Planungen einer deutschlandweiten Wasserstoffinfrastruktur vor, an die auch Baden-Württemberg angeschlossen werden soll.

 

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

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