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Wasserstoffbeschleunigungsgesetz beschlossen

Der Bundestag hat das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz der Bundesregierung verabschiedet.

Wasserstofftank und Elektrolyseur in Weiß mit blauem Schriftzug für "H2"stehen im Freien.
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Am 26. Februar 2026 wurde das Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz der Bundesregierung durch den Bundestag verabschiedet. Mit dem Gesetzentwurf zur "Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften" werden rechtliche Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf in Deutschland geschaffen. Ziel des Gesetzes ist es, die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, zu digitalisieren und bürokratische Hürden abzubauen. Durch die vorgeschlagenen Regelungen soll die Verfügbarkeit von Wasserstoff verbessert werden.

 

Gesamte Wertschöpfungskette im Fokus

Das Gesetz bezieht sich auf die gesamte Wasserstoff-Wertschöpfungskette und erfasst die Herstellung, den Import sowie Speicherung und Transport von Wasserstoff. Dies schließt Regelungen und Vorschriften für Elektrolyseure, Importanlagen für Wasserstoff und Wasserstoffderivate sowie Wasserstoffspeicher und Pipelines mit ein. Zur Dekarbonisierung des Schiff- und Luftverkehrs werden zudem Anlagen zur Herstellung synthetischer Kraftstoffe erfasst.

 

Beschleunigung von Verfahren

Kern des Gesetzes sind spezifische Instrumente, die Genehmigungsprozesse und andere Verfahren massiv beschleunigen sollen. Dazu zählen unter anderem klare Fristenregelungen, umfassende Vorgaben zur Verfahrensdigitalisierung sowie beschleunigte Vergabeverfahren. Überdies wird die Gewinnung von natürlichem Wasserstoff erleichtert, indem dieser als bergfreier Bodenschatz im Bundesberggesetz definiert wird. Zum Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur soll es im Energiewirtschaftsrecht entsporechende Erleichterungen für die Genehmigung von H2-Pipelines geben.

 

Quelle: Deutscher Bundestag

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