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© Shutterstock / Borislav Bajkic

Förderung für Photovoltaik-Anlagen auf Parkplätzen

Mit einem neuen Förderprogramm unterstützt das Land die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf bestehenden Parkplatzflächen. Anträge können bis zum 22. Mai 2023 eingereicht werden.

Photovoltaikanlage auf grüner hügeliger Landschaft wird von Sonne beschienen.
Mit dem neuen Förderprogramm unterstützt das Land die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf bestehenden Parkplatzflächen ab einer Größe von 35 Stellplätzen.
© iStock/LeoPatrizi

Um die Energiewende in Baden-Württemberg weiter voranzubringen, hat das Land ein neues Förderprogramm veröffentlicht. Damit kann die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf überdachten Parkplätzen gefördert werden. Die bestehenden Parkplatzflächen müssen dabei über mindestens 35 Stellplätze verfügen. „Wir überdachen bereits bestehende Parkplätze im Land mit Photovoltaik-Anlagen und verwandeln somit versiegelte Flächen in wahre Sonnenkraftwerke. Die Flächen bei uns im Land sind begrenzt – auf diese Art und Weise nutzen wir den Raum doppelt und bringen den Ausbau der Sonnenenergie im Land weiter voran“, betonte Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker anlässlich der neuen Aussschreibung. 

 

Anreize für Solarausbau

Mit dem neuen Förderprogramm des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sollen somit Anreize geschaffen werden, Photovoltaik(PV)-Flächen im Land auszubauen. Im Förderpogramm werden zwei Arten von Vorhaben gefördert:

  • Förderbaustein A: Förderung von Investitionen in Photovoltaik-Überdachungen von bestehenden Parkplätzen  
  • Förderbaustein B: Förderung von Konzepten im Themenfeld Parkplatzüberdachung mit Photovoltaik

Eine Kombination von Förderbaustein A und B ist ausgeschlossen.

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, rechtsfähige Personenge­sellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, Kommunen, Ge­meindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Ent­wicklungseinrichtungen.

 

Basis für weitere Förderung

Zur Unterstützung der im Förderprogramm ausgewählten Vorhaben steht eine Summe von insgesamt 2,5 Millionen Euro an Landesmitteln bereit. Darüber hinasu soll das Förderprogramm im Laufe des Jahres weiterentwickelt und um weitere Förderbereiche erweitert werden.

Anträge können bis zum 22. Mai 2023 beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) gestellt werden.

 

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Projektträger Karlsruhe

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