Die Europäische Kommission zieht in Erwägung, die Verordnung für die Tank- und Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe anzupassen. Hierzu wurde nun eine Konsultation gestartet, an der sich Unternehmen und andere Institutionen beteiligen können. Meldungen können bis zum 3. August 2026 abgegeben werden.
Die EU-Verordnung über den Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Alternative Fuels Infrastructure Regulation, AFIR) enthält ist ein zentrales Element des EU-Rahmenwerks zur Förderung des Aufbaus einer ausreichenden und benutzerfreundlichen Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in ganz Europa. Derzeit wird die Verordnung durch die Europäische Kommussion überprüft. Mit der nun veröffentlichten Konsultation werden Unternehmen und andere Interessengruppen sowie die Öffentlichkeit adressiert und um Feedback zum aktuellen Stand und zum Bedarf an weiteren Maßnahmen auf EU-Ebene gebeten. Die Kommission prüft verschiedene mögliche Bereiche für die Anpassung der AFIR, darunter die Angemessenheit und Kohärenz des Infrastrukturausbaus, die Umsetzung technischer Standards, die Zugänglichkeit von Infrastrukturdaten und die Verhältnismäßigkeit der Planungs- und Berichtspflichten.
Die AFIR legt verbindliche Ausbauziele für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und Wasserstofftankstellen für Straßenfahrzeuge fest. Sie enthält außerdem Bestimmungen zur Landstromversorgung in See- und Binnenwasserhäfen, zur Flüssigmethan-Infrastruktur in Seehäfen und zur Stromversorgung von stationären Flugzeugen. Darüber hinaus legt die Verordnung Anforderungen an den Betrieb, die technische Interoperabilität, den Datenaustausch und die nationale Planung durch die nationalen politischen Rahmenwerke der Mitgliedstaaten fest.
Ein zentraler Aspekt der Überprüfung ist die Frage, ob die aktuellen AFIR-Ziele ausreichen, um eine einheitliche Infrastrukturabdeckung in allen EU-Regionen zu gewährleisten. Dies umfasst Ladeinfrastruktur für Pkw, Infrastruktur für Lkw und Wasserstofftankstellen. Die Konsultation untersucht außerdem, ob zusätzliche regionale oder korridorbezogene Maßnahmen erforderlich sind, um Lücken im Ausbau zu schließen.
Die laufende EU-Konsultation zur Überprüfung der AFIR-Verordnung ist öffentlich und richtet sich an Unternehmen, öffentliche Verwaltung, wissenschaftliche Institutionen und weitere Interessengruppen sowie alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Ansichten und Beiträge zur Überprüfung der AFIR einbringen möchten.
Eine Teilnahme an der öffentlichen Konsultation ist online bis zum 3. August 2026 möglich. Ein enstprechender Online-Fragebogen kann digital ausgefüllt werden. Aus Gründen der Transparenz werden Organisationen und Unternehmen, die an öffentlichen Konsultationen teilnehmen, gebeten, sich im Transparenzregister der EU registrieren zu lassen. Alle Informationen hierzu stellt die Website der EU-Kommission bereit.
Quelle: EU-Kommission
