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Bundesförderung für H2-Tankstellen und Nutzfahrzeuge

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert den Aufbau eines Initialnetzes von Wasserstofftankstellen für Nutzfahrzeuge und die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit H2-Antrieb. Ziel ist ein verlässlicher Markthochlauf und mehr Klimaschutz im Schwerlastverkehr. Projektanträge können bis zum 31. Mai 2026 eingereicht werden.

Hinter einer Tanksäule mit der Aufschrift "Hydrogen" stehen mehrere große LKW auf einem Parkplatz.
Mit der neuen Förderung soll der Wasserstoffhochlauf im Verkehr gezielt unterstützt werden.
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Um den Markthochlauf für Wasserstoff im Verkehr voranztreiben, hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) einen neuen Förderaufruf veröffentlicht. Dieser unterstützt den Aufbau eines initialen Netzes zur Betankung schwerer Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff in Deutschland. Für diese Maßnahme stellt das BMV insgesamt 220 Millionen Euro bereit. Insgesamt sollen bis zu 40 Tankstellen gefördert werden. Damit möchte das BMV bis zu 400 Wasserstoff-LKW auf die Straße bringen. Die Projektförderung wird von der NOW GmbH koordiniert und durch den Projektträger Jülich (PtJ) umgesetzt.

 

Kombination von Förderung für Infrastruktur und Fahrzeuge

Der neue Förderaufruf kombiniert die Errichtung öffentlich zugänglicher Wasserstofftankstellen mit der Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb. Durch diesen Ansatz soll sichergestellt werden, dass neue Tankstellen von Beginn an über eine ausreichende Grundauslastung verfügen und Speditions- sowie Logistikunternehmen gleichzeitig eine verlässliche Betankungsmöglichkeit vorfinden.

Wasserstofftankstellen müssen die Anforderungen der europäischen Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (englisch: Alternative Fuels Infrastructure Regulation, AFIR) erfüllen. Förderfähig sind bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Neufahrzeuge der Klassen N2 und N3 mit wasserstoffbasiertem Antrieb können mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsmehrausgaben gegenüber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug bezuschusst werden. Dies gilt für Brennstoffzellenantriebe oder Verbrenner.

 

Informationen zur Antragstellung

Das Einreichen der Förderanträge erfolgt digital über das Portal easy-OnlineAnträge können bis 31. Mai 2026 eingereicht werden.

Für weitere Informationen und Hilfestellung bei der Antragstellung findet am 17. Februar 2026 um 9:30 Uhr ein Online-Seminar statt. Eine Anmeldung ist unter folgendem Link möglich.

 

Quelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV), NOW GmbH

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