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Verlängerte Antragsfrist: Förderung H2-Tankstellen und Nutzfahrzeuge

Projektanträge können bis zum 30. Juni 2026 eingereicht werden. Die Auslastung von H2-Tankstellen im Straßenverkehr soll planbarer werden, unter anderem durch weitere Wasserstoff-Lkw. Eine Grundauslastung der Tankstellen, fördert das Bundesministerium für Verkehr in verschiedenen Kombinationsvarianten mit schweren H2-Nutzfahrzeugen.

Hinter einer Tanksäule mit der Aufschrift "Hydrogen" stehen mehrere große LKW auf einem Parkplatz.
Mit der neuen Förderung soll der Wasserstoffhochlauf im Verkehr gezielt unterstützt werden.
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Bis zum 30. Juni 2026 können Anträge beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Die Antragsfrist wurde aufgrund einer hohen Nachfrage um einen Monat verlängert. Die Investitionsentscheidungen sind zudem im aktuellen Marktumfeld schwierig, wie auch die NOW berichtet

Potenzielle Antragsteller haben einen hohen Informationsbedarf, insbesondere in Bezug auf die Verfügbarkeit von Fahrzeugen und die aktuelle Angebotspalette, den Ausbau und Betrieb der Tankinfrastruktur sowie die Entwicklung der Wasserstoffpreise. Der verlängerte Förderaufruf soll zu einer bessere Planungssicherheit, für mehr Auslastung und einen Wasserstoffhochlauf im Schwerlastverkehr führen. Wasserstoff im Schwerlastverkehr kann klimafreundlich und skalierbar eingesetzt werden. Eine fehlende Wasserstoff-Tankinfrastruktur hemmt Investitionsentscheidungen für den Umstieg auf klimafreundliche Antriebe. Daher wird ein Initialnetz durch den Bund gefördert. Gleichzeitig fehlt an einigen Wasserstofftankstellen eine verlässliche und planbare (Grund-)Auslastung, weshalb die  Wirtschaftlichkeit für Tankstellenbetreiber indirekt durch die neue Förderung unterstützt wird.

 

Info-Veranstaltung zum Förderaufruf & H2-Lkw

Der Aufruf richtet sich an die Industrie, gezielt auch an die Bauindustrie. Eine Info-veranstaltung der Plattform H2BW, in Kooperation mit H2B, LBST & H2Saar, fasst am 4. Mai ab 16 Uhr in einer Online-Infoveranstaltung die wichtigsten Details zusammen und gibt einen Praxiseinblick für den Einsatz von Wasserstoff betriebenen Lkw.

Um den Markthochlauf für Wasserstoff im Verkehr voranztreiben, hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) den neuen Förderaufruf veröffentlicht. Dieser unterstützt den Aufbau eines initialen Netzes zur Betankung schwerer Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff in Deutschland. Für diese Maßnahme stellt das BMV insgesamt 220 Millionen Euro bereit. Insgesamt sollen bis zu 40 Tankstellen gefördert werden. Damit möchte das BMV bis zu 400 Wasserstoff-LKW auf die Straße bringen. Die Projektförderung wird von der NOW GmbH koordiniert und durch den Projektträger Jülich (PtJ) umgesetzt.

 

Kombination von Förderung für Infrastruktur und Fahrzeuge

Der neue Förderaufruf kombiniert die Errichtung öffentlich zugänglicher Wasserstofftankstellen mit der Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb. Durch diesen Ansatz soll sichergestellt werden, dass neue Tankstellen von Beginn an über eine ausreichende Grundauslastung verfügen und Speditions- sowie Logistikunternehmen gleichzeitig eine verlässliche Betankungsmöglichkeit vorfinden.

Wasserstofftankstellen müssen die Anforderungen der europäischen Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (englisch: Alternative Fuels Infrastructure Regulation, AFIR) erfüllen. Förderfähig sind bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Neufahrzeuge der Klassen N2 und N3 mit wasserstoffbasiertem Antrieb können mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsmehrausgaben gegenüber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug bezuschusst werden. Dies gilt für Brennstoffzellenantriebe oder Verbrenner.

  • Variante 1: Neue Tankstelle und neue Fahrzeuge
  • Variante 2: Ausbau einer bestehenden Tankstelle auf die Anforderungen der AFIR und neue Fahrzeuge
  • Variante 3: Neue Tankstelle (Fahrzeuge für Auslastung vorhanden oder in Beschaffung)
  • Variante 4: Für eine bereits realisierte oder in Planung/Bau befindliche AFIR-konforme Tankstelle sind für deren Auslastung auch Fahrzeuge förderfähig.

 

Informationen zur Antragstellung

Das Einreichen der Förderanträge erfolgt digital über das Portal easy-OnlineAnträge können bis 30. Juni 2026 eingereicht werden.

 

Quellen: Bundesministerium für Verkehr (BMV), NOW GmbH, Projektträger Jülich