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© Shutterstock / Borislav Bajkic

Einsatz von CCS und CCU soll in Deutschland ermöglicht werden

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Eckpunkte einer Carbon Management Strategie festgelegt. Diese soll die Anwendung von CCS/CCU in Deutschland ermöglichen. Zugleich soll das Kohlendioxid-Speicherungsgesetz geändert werden, um den passenden Rechtsrahmen zu schaffen.

Es ist eine Nahaufnahme in einem Stahlwerk zu sehen. Dabei wird flüssiger, heißer Stahl in eine Form gegossen.
CCS und CCU können dazu beitragen, in Industrieprozessen entstehende Emissionen nicht freizusetzen, beispielsweise bei der Produktion von Stahl.
© AdobeStock/warut

Zur Vermeidung von CO2-Emissionen plant das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium eine Carbon Management-Strategie zu entwickeln. Nun hat Bundesminister Robert Habeck die Eckpunkte für eine solche Strategie und einen darauf basierenden Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) vorgelegt. Demnach sollen die Anwendung von Carbon Capture and Stroage (CCS) und Carbon Capture and Usage (CCU), der Transport und die Offshore-Speicherung in Deutschland ermöglicht werden. Der strategische Fokus für den Einsatz von CCS liegt dabei auf nur schwer oder nicht vermeidbaren Emissionen

 

Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele

In bestimmenten Bereichen der Industrie und weiteren Sektoren sind Emissionen nur sehr schwer oder gar nicht vermeidbar. Das gilt insbesondere für Prozesse, die nicht unmittelbar auf Strom aus erneuerbaren Energiequellen oder Wasserstoff umgestellt werden können. Der Weltklimarat IPCC hat in seinem aktuellen Bericht CCS/CCU für emissionsintensive Sektoren als notwendige Klimaschutztechnologien deklariert, wenn das 1,5 Grad Ziel erreicht werden soll. CCS (Carbon Capture and Storage) steht für die Abscheidung und anschließende Speicherung von CO2, CCU (Carbon Capture and Usage) für die Abscheidung und anschließende Nutzung von CO2 bei energieintensiven Prozessen, wie beispielsweise der Herstellung von Zement, Kalk oder der thermischen Abfallbehandlung. Dadurch werden CO2-Emissionen der Produktionsprozesse nicht freigesetzt, auch wenn sie entstehen. CCS und CCU seien jedoch nur als notwendige Ergänzungen der Klimapolitik, betont Bundeswirtschaftsminister Habeck. "Im Zentrum unserer Anstrengungen steht immer, Emissionen erst gar nicht entstehen zu lassen. Deshalb forcieren wir mit enormer Kraft und Erfolg den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Wir treiben den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft, den schrittweisen Ausstieg aus fossilen Energieträgern, mehr Energieeffizienz und eine Kreislaufwirtschaft voran", so Habeck weiter.

 

Basis für Carbon Management Strategie

Die vorgelegten Eckpunkte geben erste Leitlinien vor, die in einer Carbon Management-Strategie fachlich tiefer ausgearbeitet und quantifiziert werden. Zudem wird so eine Grundlage für Anpassungen des bisherigen Rechtsrahmens zu CCS/CCU in Deutschland geschaffen. Hierzu hat das BMWK einen Referentenentwurf für die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes vorgelegt, die vor allem einen klaren Rechtsrahmen für den Aufbau einer CO2-Pipelineinfrastruktur schaffen soll. Im Referentenentwurf wird zudem die Speicherung Offshore, also in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) bzw. dem Festlandsockel, erlaubt. Die CO2-Speicherung in Meeresschutzgebieten sowie Onshore wird weiterhin nicht ermöglicht.

 

Stakeholder in Prozess einbezogen

Die Eckpunkte und der Gesetzentwurf stellen aus Sicht des BMWK eine Richtungsentscheidung dar. Die vorgelegten Entwürfe bilden den Abschluss intensiver Vorarbeiten, unter anderem ein enger Dialogprozess mit Umweltverbänden, der Wirtschaft und der Wissenschaft im Jahr 2023. Vertreter:innen der jeweiligen Bereiche wurden dabei eng in den Prozess eingebozen.

Die Eckpunkte zur Carbon Management Strategie und den Gesetzentwurf hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in die Ressortabstimmung gegeben. Nach Abschluss der Ressortabstimmung folgen die Länder- und Verbändeanhörung und anschließend die Kabinettbefassung.

 

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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