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© Shutterstock / Borislav Bajkic

Skizzeneinreichung: Entwicklung regenerativer Kraftstoffe

Das Bundesverkehrsministerium unterstützt mit insgesamt 640 Millionen Euro die Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen für synthetische Kraftstoffe. Der nächste Stichtag zur Begutachtung von Skizzen ist der 31. März.

Luftaufnahme einer Photovoltaikanlage auf einer Wiesenfläche neben einer Straße.
Der Bund fördert die Entwicklung von regenerativen Kraftstoffen, um diese zur Marktreife zu bringen.
© iStock/guenterguni

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert die Entwicklung von regenerativen Kraftstoffen mit insgesamt 640 Millionen Euro, um diese zur Marktreife zu bringen. Die Technologien zur Erzeugung nachhaltiger synthetischer Kraftstoffe werden mittel- bis langfristig ein wichtiges Marktsegment abdecken. Dafür muss der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt werden.

 

Voraussetzungen für eine Förderung

Im Fokus der Förderrichtlinie für Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe stehen:

  • Anwendungsorientierte Projekte, um die notwendige technologische Marktreife von strombasierten Kraftstoffen bzw. den Markthochlauf von fortschrittlichen Biokraftstoffen zu erreichen;
  • Integrierte Projekte entlang des Kraftstoff-Produktionsprozesses, um Optimierungs- und Effizienzpotenziale zu heben und so eine Kostenreduktion bei der Herstellung innovativer Kraftstoffe zu erzielen;
  • Innovationscluster und innovationsunterstützende Dienstleistungen, um die Vernetzung und Begleitung der Entwicklungstätigkeiten sowie die Zertifizierung neuartiger Verfahren zur Erzeugung alternativer Kraftstoffe zu unterstützen.

Eine Förderung können Forschungseinrichtungen, Universitäten, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Industrieakteure für eine anwendungsorientierte (Weiter-)Entwicklung notwendiger Technologielösungen beantragen.

Anträge können laufend über das Portal easy online bei den Projektträgern VDI/VDE Innovation + Technik und der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe eingereicht werden. Am 31. März ist der nächste Stichtag, an dem eingereichte Skizzen begutachtet werden. 

Die Förderrichtlinie ist Teil eines umfassenden Gesamtförderkonzepts zur technologieoffenen Unterstützung von strombasierten Kraftstoffen und fortschrittlichen Biokraftstoffen.

 

Quelle: BMVI

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