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© Shutterstock / Borislav Bajkic

Photovoltaik-Pflicht für Neubauten tritt in Kraft

Ab dem 1. Mai 2022 gilt in Baden-Württemberg die Photovoltaik-Pflicht für neue Wohngebäude. Dies gilt ab Januar 2023 auch für alle Dachsanierungen.

Luftaufnahme einer Photovoltaikanlage auf einer Wiesenfläche neben einer Straße.
Nicht nur auf Freiflächen: Photovoltaik-Anlagen sollen ab dem 1. Mai 2022 für Neubauten verpflichtend werden.
© iStock/guenterguni

Mit Inkrafttreten der Photovoltaik(PV)-Pflicht für neue Wohngebäude wird die Solar-Offensive in Baden-Württemberg weiter vorangetrieben. Ab dem 1. Mai 2022 müssen alle Neubauten mit PV-Anlagen ausgestattet werden, ab Januar 2023 wird die Regelung auch auf alle grundlegenden Dachsanierungen ausgeweitet. Eine entsprechende Änderung der bestehenden Verordnung hat das Kabinett beschlossen.

 

PV-Anlagen für nachhaltige Energieversorgung

Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker betont die Notwendigkeit der Photovoltaik-Pflicht: "Nur mit enormen und gemeinsamen Kraftanstrengungen wird es uns gelingen, die Klimakrise zu stoppen und uns aus der Abhängigkeit von Gas, Öl und Kohle zu lösen." Vorrangiges Ziel des Landes müsse der schnelle Ausstieg aus den fossilen Energieträgern und der massive Ausbau der Erneuerbaren Energien sein, wobei Sonnenstrom eine bedeutende Rolle einnnehme, erklärte die Ministerin. Die PV-Pflicht soll auch dazu beitragen, die im Klimaschutzgesetz vorgegebene Klimaneutralität mit Netto-Null-Emissionen bis 2040 zu erreichen.

Mit Beginn des Jahres traten mit der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung bereits nähere Bestimmungen für den Neubau von Nichtwohngebäuden wie etwa Hallen oder Firmendächer sowie von offenen Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen in Kraft. Im Zuge der Klimaschutzgesetz-Novelle hat das Umweltministerium die Verordnung nun an die jetzt neu hinzukommenden PV-Pflichten angepasst.

 

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

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